Allgemeine Empfehlung Nr. 30 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2013) zu Frauen in Konflikt- und Postkonfliktsituationen
Publiziert: 10.08.2026 / Geändert: 18.08.2025
Hinweis zur Übersetzung
Der Inhalt wurde automatisch übersetzt. Wir arbeiten daran, die Qualität der Übersetzungen zu verbessern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 30 werden Art. 1, 2 und 3 der UNO-Frauenrechtskonvention auf bewaffnete Konflikte angewendet. Der Ausschuss fordert die Einbindung von Frauen in Friedensprozesse und besonderen Schutz vor Gewalt in Konflikt- und Übergangsphasen. Staaten sollen Frauenrechte auch ausserhalb der eigenen Grenzen schützen.
Weitere Artikel
Lade…